In Obstverschlussbrennereien werden aus nahezu allen heimischen Früchten Obstbrände gebrannt. Die Bezeichnung "Verschlussbrennerei" ist ein Be-griff aus dem Branntweinmonopolrecht. Da der in den Brennereien gewonnene Alkohol der Brannt-weinsteuer unterliegt, werden diese Brennereien streng durch die Finanzbehörden kontrolliert. Die Teile der Brennerei, in denen der Alkohol entsteht, stehen unter staatlichem "Verschluss" und sind durch amtliche Plomben gesichert. Sie sind nur zugänglich unter Aufsicht von Zollbeamten. |