Der Verband

Wir über uns

Der Bundesverband der Obstverschlussbrenner wurde im Jahr 1962 gegründet. Er hat seinen Sitz in Freiburg/Breisgau. Die Initiative für die Gründung des Verbandes ging von Obstverschlussbrennern aus, die dem Verband der Baden-Württembergischen Spirituosenhersteller angehörten und wegen der zunehmenden Bedeutung von Bundesgesetzen und Regelungen der Europäischen Union die Notwendigkeit sahen, eine überregionale Interessenvertretung zu etablieren.

In einer Pressemeldung anlässlich der Verbandsgründung am 27. Februar 1962 in Baden-Baden heißt es wie folgt:
„Die Obstverschlussbrenner haben als einzige Sparte der dem Branntweinmonopol zugehörigen Gruppen von Brennereien bislang keine eigene Spitzenvertretung. Die Gründung einer eigenen Spitzenorganisation war unumgänglich geworden, einmal um die Belange dieser Gruppe, die durch mannigfache Vergünstigungen der bäuerlichen Kleinbrenner vielfach ins Hintertreffen geriet, tatkräftig bei den zuständigen Finanz- und Monopolbehörden zu vertreten, zum anderen, um im Rahmen der EWG und im Europarat das gerade für die deutschen Interessen wichtige Mitsprachrecht an den künftigen Neugestaltungen zu erhalten.

Der neue Bundesverband hat seinen Sitz in Freiburg, da sich das Hauptkontingent der industriellen Obstbrennereien im badisch-württembergischen Raum befindet und die Oberfinanzdirektion Freiburg gleichzeitig sogenannter Vorort für Obstbrennerfragen ist. Zum ersten Vorsitzenden wurde Erwin Haas (Fa. Haas & Bulacher, Wolfach) gewählt, zu seinem Stellvertreter Herr Fritz Landauer (Fa. Hammer Brennerei Landauer & Macholl, Heilbronn), während die weiteren Herren des Vorstandes sich aus Vertretern dieser Obstbrennergruppe aus Baden-Württemberg und anderen Teilen Deutschlands, sowie auch je aus einem Sprecher der Wacholder- und Enzianbrenner aus Westfalen bzw. Bayern zusammensetzten.“

Rechtsanwalt Sascha Mielke ist ständiger Bevollmächtigter und seit vielen Jahren mit den juristischen Fragestellungen und Problemen dieses Industriezweiges befasst.

Das Alkoholrecht unterscheidet die Alkohol herstellenden Betriebe nach mehrfachen -Gesichtspunkten: Soweit landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Korn, Melasse, Kartoffeln u.a. verwertet werden, ist die Produktion zur Spritbereitung abzuliefern. Soweit Obststoffe zu niedereren Branntweinen wie Kernobstbranntwein, Trester, Hefe und dergleichen verarbeitet werden, was vor allem im Bereich der rund 40.000 bäuerlichen Abfindungsbrenner der Fall ist, sind die Erzeugnisse dem Monopol andienungsfähig, müssen aber nicht zwangsläufig abgeliefert werden. Demgegenüber sind die Produkte aus der Obstverschlussbrennerei, die einmal Weinbrand aus ausländischen sog. Brennweinen herstellen, zum anderen aber Edelobsterzeugnisse auf den Markt bringen wie Kirschwasser, Zwetschgenwasser, Mirabellenwasser oder sog. „Geiste“ herstellen (weltbekannt ist vor allem der Himbeergeist) im einen wie im anderen Fall nicht ablieferungspflichtig.
Uns Obstverschlussbrenner und die Kleinbrenner verbinden die Obstbrände

Aufgaben des Vereins

Interessenvertretung (rechtlich), u. a.

✓ Einbringen von Stellungnahmen im Rahmen von EU-Regelungen
✓ Einbringen von Stellungnahmen in gerichtlichen Verfahren

Interessenvertretung (wirtschaftlich)

✓ Lobbyarbeit gegenüber Ministerien und Verwaltung
✓ Vertretung bei anderen Verbänden, wie Kleinbrennerverband und im Schutzverband
✓ Schreiben gegen unlautere Geschäftspraktiken aufgrund von
• irreführenden Aufmachungen
• Fruchtabbildungen
• falschen Bezeichnungen

Service

✓ Rundschreiben, d.h. Aufbereitung und Bereitstellung von Informationen (z. B. im Bereich der neuen EU-Verordnung über geografische Angaben)
✓ Unverbindliche Prüfung von Etiketten
✓ Beantwortung von Anfragen und Beratung der Mitglieder

Interessenvertretung (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)